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MwSt auf Anzahlungen in Luxemburg: Soll- oder Istversteuerung

Wenn ein Kunde dich bezahlt, bevor die Arbeit erledigt ist – eine Anzahlung, ein Vorschuss, 50 % im Voraus –, wird die MwSt auf Anzahlungen in Luxemburg in dem Moment fällig, in dem du die Anzahlung erhältst oder in Rechnung stellst, je nachdem, was zuerst eintritt. Das überrascht viele Selbstständige. Luxemburg bietet außerdem eine optionale Istversteuerung (régime d’imposition d’après les recettes / encaissements), bei der die MwSt dem Zeitpunkt folgt, zu dem das Geld tatsächlich auf deinem Konto eingeht. Dieser Leitfaden erklärt beide Verfahren mit einfachen Beispielen aus dem Alltag von Selbstständigen.

Verfahren Wann ist die MwSt auf deine Umsätze fällig? Wann ist die Vorsteuer abzugsfähig? Umsatzschwelle
Standard (Sollversteuerung / d’après les ventes) Frühester Zeitpunkt von: Rechnungsstellung / 15. des Folgemonats nach Abschluss / Erhalt der Anzahlung Bei Ausstellung der Rechnung des Lieferanten Keine Schwelle (Standard für alle)
Istversteuerung (d’après les recettes / encaissements) Wenn du die Zahlung tatsächlich erhältst Wenn du den Lieferanten tatsächlich bezahlst Umsatz unter 500 000 €/Jahr (auf Antrag)

Die Regeln stehen in der Loi du 12 février 1979 concernant la TVA (in geänderter Fassung).

So funktioniert das Standardverfahren

Das luxemburgische MwSt-Recht unterscheidet zwei Begriffe:

  • Fait générateur (der steuerauslösende Vorgang) – der Moment, in dem die Ware geliefert oder die Leistung abgeschlossen wird. Dann entsteht die MwSt-Schuld grundsätzlich.
  • Exigibilité (wann die MwSt tatsächlich geschuldet ist) – der Moment, ab dem die Steuerverwaltung die Zahlung verlangen kann.

Standardmäßig wird die MwSt zum frühesten von drei Zeitpunkten geschuldet (exigible):

  1. Wenn du die Rechnung ausstellst.
  2. Am 15. des Monats nach Abschluss oder Lieferung – die Auffanggrenze. Du kannst die MwSt nicht über dieses Datum hinaus verschieben, indem du einfach keine Rechnung stellst.
  3. Wenn du eine Anzahlung erhältst – auch bevor die Arbeit erledigt ist.

Punkt 3 übersehen Selbstständige oft. Zahlt dir ein Kunde eine Anzahlung, bevor du mit der Arbeit begonnen hast, schuldest du die MwSt auf diese Anzahlung für den Zeitraum, in dem du sie erhalten hast.

Eine „Proforma-Rechnung“ oder eine „Zahlungsaufforderung“ ist keine MwSt-Rechnung und macht die MwSt für sich allein nicht fällig. Aber wenn der Kunde auf Grundlage einer Proforma zahlt, greift die Anzahlungsregel – die MwSt wird fällig, sobald das Geld eingeht.

So funktioniert die Istversteuerung

Du kannst die Istversteuerung („d’après les recettes“ / encaissements) beantragen, wenn dein Jahresumsatz (ohne MwSt) unter 500 000 € liegt. In diesem Verfahren gilt:

  • Die MwSt auf deine Umsätze (auf deinen Ausgangsrechnungen) ist erst fällig, wenn du die Zahlung tatsächlich erhältst – nicht bei Rechnungsstellung.
  • Die Vorsteuer (auf deinen Eingangsrechnungen) kannst du erst abziehen, wenn du den Lieferanten tatsächlich bezahlst – nicht schon bei Erhalt seiner Rechnung.

Das wirkt in beide Richtungen. Bei den Verkäufen schont es deine Liquidität, beim Vorsteuerabzug musst du länger warten.

Die Istversteuerung wählst du per schriftlichem Antrag bei der AED (der MwSt-Verwaltung). Das ist umkehrbar – du kannst später zum Standardverfahren zurückwechseln.

Beispiel 1 – Designerin, Logoprojekt

Maria ist selbstständige Designerin. Ein Kunde vereinbart 1 000 € (ohne MwSt) für ein Logo. MwSt-Satz: 17 %.

Der Kunde zahlt im Januar 50 % im Voraus: 500 € + 85 € MwSt = 585 €
Das Projekt wird im März abgeschlossen: Restbetrag 500 € + 85 € MwSt = 585 €, bezahlt bei Lieferung

Im Standardverfahren

  • Januar – Maria stellt eine Anzahlungsrechnung aus und erhält 585 €. Sie meldet 85 € MwSt in ihrer MwSt-Erklärung für Januar.
  • März – Maria stellt die Schlussrechnung über 1 000 € + 170 € MwSt aus, abzüglich der bereits in Rechnung gestellten 500 € + 85 €. Die restlichen 85 € kommen in ihre Erklärung für März.

Insgesamt gemeldete MwSt: 170 €, aufgeteilt auf Januar und März nach Rechnungs- bzw. Zahlungsdatum.

Bei Istversteuerung

  • Januar – Maria erhält 585 €. Sie meldet 85 € MwSt in ihrer Erklärung für Januar.
  • März – Maria erhält 585 €. Sie meldet 85 € MwSt in ihrer Erklärung für März.

In diesem einfachen Fall ist das Ergebnis dasselbe, weil Rechnungsstellung und Zahlung gleichzeitig stattfanden.

Beispiel 2 – Fotograf, Anzahlung für eine Hochzeit

Luca ist Hochzeitsfotograf. Ein Kunde bucht eine Hochzeit 8 Monate im Voraus und zahlt im Februar eine Anzahlung von 300 €. Die Hochzeit ist im Oktober, der Restbetrag von 900 € wird am Tag selbst bezahlt (insgesamt 1 200 €, 17 % MwSt).

Im Standardverfahren

  • Februar – Luca stellt eine Anzahlungsrechnung über 300 € aus (darin ~43,59 € MwSt) und erhält den Betrag. Die 43,59 € kommen in seine Erklärung für Februar.
  • Oktober – Luca stellt die Schlussrechnung über die restlichen 900 € + 153 € MwSt aus. Die 153 € kommen in seine Erklärung für Oktober.

Bei Istversteuerung

Hier ist das Ergebnis dasselbe, weil Anzahlung und Restbetrag genau dann eingehen, wann sie auch in Rechnung gestellt würden.

Helfen würde die Istversteuerung Luca bei Kunden, die spät zahlen. Stellt er im Oktober 900 € + 153 € MwSt in Rechnung, der Kunde zahlt aber erst im Dezember, schuldet er im Standardverfahren die 153 € schon im Oktober – aus eigener Tasche, bis der Kunde zahlt. Bei Istversteuerung sind die 153 € erst im Dezember fällig, wenn das Geld eingeht.

Beispiel 3 – Berater mit einem Kunden, der spät zahlt

Tom ist Berater. Er stellt im Januar 5 000 € + 850 € MwSt in Rechnung. Der Kunde zahlt im April (3 Monate zu spät).

Im Standardverfahren

Tom schuldet die 850 € MwSt im Januar (dem Monat der Rechnungsstellung). Er muss sie an die Steuerverwaltung abführen, egal ob der Kunde ihn schon bezahlt hat. Tom finanziert die MwSt seines Kunden aus eigenen Mitteln.

Bei Istversteuerung

Tom schuldet die 850 € MwSt im April (dem Monat, in dem der Kunde tatsächlich zahlt). Keine Liquiditätslücke.

Für Selbstständige mit Kunden, die langsam zahlen, kann die Istversteuerung die Liquidität spürbar entlasten.

Wann lohnt sich die Istversteuerung?

Die Istversteuerung ist meist sinnvoll, wenn:

  • Deine Kunden spät oder unregelmäßig zahlen (B2B-Berater, Agenturen, Bau)
  • Dein Umsatz deutlich unter 500 000 € liegt (darüber kannst du sie nicht nutzen)
  • Deine Liquidität knapp ist und du die MwSt nicht ohne Weiteres ein Quartal lang vorstrecken kannst

Das Standardverfahren passt meist weiterhin, wenn:

  • Deine Kunden bei oder vor der Rechnungsstellung zahlen (Einzelhandel, Sofortzahlung, B2C)
  • Du nennenswerte Einkäufe hast – bei Istversteuerung ziehst du die Vorsteuer erst ab, wenn du deine Lieferanten bezahlt hast, was den Abzug verzögern kann
  • Deine Buchhaltung bereits nach Rechnungsdaten organisiert ist und ein Wechsel viel durcheinanderbringen würde

Es ist eine Entscheidung über deine Liquidität, keine Steuerersparnis. Über ein ganzes Jahr zahlst du in beiden Fällen dieselbe MwSt. Die Istversteuerung verschiebt nur, wann sie fällig wird.

Anzahlungen in Rechnung stellen

Ob Standardverfahren oder Istversteuerung: Wenn du eine Anzahlung erhältst, solltest du eine MwSt-Rechnung für die Anzahlung ausstellen (manchmal „facture d’acompte“ genannt). Sie muss enthalten:

  • Deinen Namen und deine Adresse
  • Deine MwSt-Nummer
  • Name und Adresse des Kunden (und bei B2B seine MwSt-Nummer)
  • Rechnungsnummer und -datum
  • Eine Beschreibung (z. B. „Anzahlung für …“)
  • Betrag ohne MwSt, MwSt-Satz und MwSt-Betrag
  • Einen Verweis auf den zugrunde liegenden Vertrag oder das Angebot

Wenn du die Schlussrechnung ausstellst, sollte sie klar auf die Anzahlungsrechnung(en) verweisen und die bereits in Rechnung gestellten Beträge abziehen, damit die MwSt nicht doppelt gezählt wird.

Praxistipp: Führe in deinen MwSt-Aufzeichnungen eine eigene Spalte für Anzahlungen. Gleiche am Jahresende ab: Jede Anzahlungsrechnung sollte entweder durch eine Schlussrechnung verrechnet sein oder noch offen in den Büchern stehen.

Häufige Missverständnisse

  • „Proforma“-Rechnungen machen die MwSt nicht fällig – der Eingang von Geld aber immer. Verlass dich nicht auf eine Proforma, um die MwSt hinauszuschieben.
  • Die Istversteuerung wirkt in beide Richtungen – du schiebst die MwSt auf deine Umsätze hinaus, aber auch den Vorsteuerabzug. Berücksichtige beides in deiner Liquiditätsplanung.
  • Die Regel des 15. im Folgemonat – bei B2B-Rechnungen ist die MwSt spätestens am 15. des Monats nach Abschluss fällig, auch wenn du noch keine Rechnung gestellt hast. Halte Rechnungen nicht über dieses Datum hinaus zurück.
  • Die Istversteuerung gilt nicht automatisch – du musst der AED schreiben, um sie zu wählen. Unter 500 000 € zu liegen, bringt dich allein noch nicht in die Istversteuerung.

Auf einen Blick

Frage Antwort
Wann ist die MwSt auf eine Anzahlung fällig? Zum frühesten Zeitpunkt von: Rechnungsstellung, 15. des Monats nach Abschluss oder Erhalt der Anzahlung
Wie hoch ist die Schwelle für die Istversteuerung? 500 000 € Jahresumsatz (ohne MwSt)
Wie wähle ich die Istversteuerung? Schriftlicher Antrag bei der AED
Wann ist bei Istversteuerung die MwSt auf Umsätze fällig? Wenn du die Zahlung tatsächlich erhältst
Wann kann ich bei Istversteuerung die Vorsteuer abziehen? Wenn du den Lieferanten tatsächlich bezahlst
Macht eine Proforma-Rechnung die MwSt fällig? Nein – der Eingang von Geld aber schon
Kann ich von der Istversteuerung zurückwechseln? Ja – per schriftlichem Antrag bei der AED
MwSt-Normalsatz in Luxemburg (2025/2026)? 17 %

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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung dar. Jede Situation ist anders – wende dich für eine auf dich zugeschnittene Beratung an eine qualifizierte Fachperson (Steuer- und Wirtschaftsberater, Buchhalter oder Rechtsanwalt). BravoLisa übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Loi TVA du 12 février 1979 — coordinated text (PDF), eCDF — plateforme de dépôt électronique, AED — Administration de l'enregistrement, des domaines et de la TVA.

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