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Strafregisterauszug in Luxemburg für die Niederlassungsgenehmigung

Eines der 4 Kriterien für die Niederlassungsgenehmigung (autorisation d’établissement) in Luxemburg ist die berufliche Zuverlässigkeit (honorabilité professionnelle). Eine saubere strafrechtliche und geschäftliche Vergangenheit belegst du mit Dokumenten wie dem Strafregisterauszug in Luxemburg (Bulletin Nr. 3); welche du genau brauchst, hängt davon ab, wie lange du schon in Luxemburg lebst.

Deine Situation Was du brauchst
Seit 10 Jahren oder länger in Luxemburg ansässig Strafregisterauszug (Bulletin Nr. 3) + eidesstattliche Erklärung
Seit weniger als 10 Jahren ansässig oder nicht ansässig Strafregisterauszüge aus allen Ländern (letzte 10 Jahre) + notarielle Nichtkonkurserklärung + eidesstattliche Erklärung (+ LU-Bulletin Nr. 3, wenn du in LU bereits tätig bist)

Was bedeutet „berufliche Zuverlässigkeit“?

Das Wirtschaftsministerium prüft, ob du:

  • keine einschlägigen Verurteilungen hast (Betrug, Diebstahl, Wirtschaftsdelikte)
  • dich bei früheren Tätigkeiten keinen geschäftlichen oder steuerlichen Pflichten entzogen hast
  • keinen offenen Konkurs hast

Dein Strafregister muss dafür nicht makellos sein. Kleinere Vergehen ohne Bezug zum Geschäftsleben (etwa ein Bußgeld im Straßenverkehr) blockieren deinen Antrag nicht. Das Ministerium achtet auf Verurteilungen, die für die Führung eines Unternehmens relevant sind.

Wenn du seit 10 Jahren oder länger in Luxemburg lebst

Du brauchst zwei Dinge – und eine notarielle Nichtkonkurserklärung ist nicht erforderlich, wenn du seit 10 Jahren oder länger hier ansässig bist:

  • Strafregisterauszug – Bulletin Nr. 3 (extrait du casier judiciaire). Das ist der Standardauszug, der kleinere Bewährungsstrafen und geringe Geldstrafen nicht aufführt. Er ist kostenlos.
  • Eidesstattliche Erklärung – Erklärung nach Artikel 28 (déclaration sur l’honneur) – sie ist Teil des Antragsformulars für die Niederlassungsgenehmigung. Nach Artikel 28 der Loi du 2 septembre 2011 legst du alle Leitungsfunktionen, Mehrheitsbeteiligungen oder maßgeblichen Einflüsse auf Gesellschaften in den vorangegangenen 3 Jahren offen (oder kreuzt an, dass du keine davon ausgeübt hast) – das ist KEINE Versicherung, „nicht in Konkurs“ zu sein. Das Ministerium gleicht deine Liste selbst mit den Insolvenzregistern ab.

So bekommst du das Bulletin Nr. 3

Detail Antwort
Kosten Kostenlos
Wo beantragen Online über MyGuichet.lu, per E-Mail oder Post oder persönlich beim Strafregisterdienst (Service du casier judiciaire)
Was du brauchst Gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel)
Wie lange es dauert Online meist ein paar Tage, per Post länger

Praxistipp: Beantrage dein Bulletin Nr. 3 über MyGuichet.lu – das ist der schnellste Weg. Du erhältst es als PDF in deinem eSpace.

Wenn du seit weniger als 10 Jahren in Luxemburg lebst (oder nicht ansässig bist)

Du brauchst mehr Dokumente:

  • Strafregisterauszüge aus jedem Land, in dem du in den letzten 10 Jahren gelebt hast. Jedes Land hat sein eigenes Verfahren – wende dich an die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes, um sie anzufordern.
  • Luxemburgischer Strafregisterauszug (Bulletin Nr. 3) – nur wenn du bereits eine Tätigkeit in Luxemburg ausübst. Stellst du den Antrag aus dem Ausland ohne bestehende Tätigkeit in Luxemburg, ist er nicht erforderlich.
  • Notarielle Nichtkonkurserklärung (déclaration notariée de non-faillite) – du gehst zu einem Notar in Luxemburg (oder in deinem Wohnsitzland) und unterschreibst eine aktuelle Erklärung, dass du nicht in Konkurs erklärt worden bist. Das kostet Geld (es fallen Notarkosten an).
  • Eidesstattliche Erklärung (Artikel 28) – wie oben: Du legst im Formular deine früheren Leitungsfunktionen der letzten 3 Jahre offen, nach Artikel 28 der Loi du 2 septembre 2011. KEINE Nichtkonkursversicherung – dafür ist die notarielle Erklärung oben da.

Ausländische Strafregisterauszüge können mehrere Wochen oder sogar Monate brauchen, besonders aus Ländern außerhalb der EU. Beantrage sie so früh wie möglich – warte nicht, bis du bereit bist, deinen Antrag auf Niederlassungsgenehmigung einzureichen.

Praktische Schritte für ausländische Strafregisterauszüge

  1. Liste alle Länder auf, in denen du in den letzten 10 Jahren gelebt hast
  2. Wende dich an die Botschaft oder das Konsulat jedes Landes in Luxemburg (oder an die zuständige Behörde in diesem Land), um einen Strafregisterauszug anzufordern
  3. Frag nach der Bearbeitungszeit – manche Länder sind schnell (Tage), andere langsam (Wochen bis Monate)
  4. Prüfe, ob eine Apostille oder beglaubigte Übersetzung nötig ist – manche Länder stellen Auszüge nur in ihrer eigenen Sprache aus. Das Ministerium kann eine beeidigte Übersetzung ins Französische, Deutsche oder Englische verlangen.
  5. Bewahre Kopien der gesamten Korrespondenz auf, falls es zu Verzögerungen kommt

Stellt ein Land keine Strafregisterauszüge aus (selten, aber möglich), erkläre das in deinem Antrag. Das Ministerium entscheidet im Einzelfall.

Was, wenn ich vorbestraft bin?

Eine Verurteilung schließt dich nicht automatisch aus. Das Ministerium bewertet:

  • die Art der Straftat (Wirtschaftsdelikte wiegen schwerer)
  • wie lange sie zurückliegt
  • ob die Strafe verbüßt ist

Wenn du unsicher bist, ob dein Strafregister ein Problem wird, wende dich vor dem Antrag an das House of Entrepreneurship für eine vertrauliche Beratung.

Kurzüberblick

Frage Antwort
Was ist berufliche Zuverlässigkeit? Eine saubere strafrechtliche und geschäftliche Vergangenheit
Seit 10+ Jahren in LU ansässig – was brauche ich? Bulletin Nr. 3 (kostenlos) + eidesstattliche Erklärung
Seit unter 10 Jahren in LU ansässig – was brauche ich? Ausländische Strafregisterauszüge + notarielle Nichtkonkurserklärung + eidesstattliche Erklärung (+ LU-Bulletin Nr. 3, wenn du in LU bereits tätig bist)
Ist das Bulletin Nr. 3 kostenlos? Ja
Wo bekomme ich das Bulletin Nr. 3? MyGuichet.lu, E-Mail, Post oder persönlich
Wie lange dauern ausländische Auszüge? Tage bis Monate – früh anfangen
Schließt mich eine Verurteilung aus? Nicht automatisch – das Ministerium entscheidet im Einzelfall

Den Gesamtüberblick über alle 4 Kriterien für die Niederlassungsgenehmigung findest du in unserem Artikel über die 4 Kriterien für die Niederlassungsgenehmigung.

Du bist da, du machst die Arbeit, du baust etwas Eigenes auf. Bravo.
💜💙 Dein BravoLisa-Team

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung dar. Jede Situation ist anders – wende dich für eine auf dich zugeschnittene Beratung an eine qualifizierte Fachperson (Steuer- und Wirtschaftsberater, Buchhalter oder Rechtsanwalt). BravoLisa übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Legilux — Loi du 2 septembre 2011 (droit d'établissement), Guichet LU — Autorisation d'établissement, House of Entrepreneurship.

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