Niederlassungsgenehmigung in Luxemburg

Die meisten selbstständigen Tätigkeiten in Luxemburg brauchen eine Niederlassungsgenehmigung, die autorisation d'établissement des Wirtschaftsministeriums. Diese Ratgeber behandeln den Antrag, die vier Kriterien, nach denen er geprüft wird, die Qualifikationen für Handwerk und freie Berufe und die besonderen Regeln für HORECA, Transport und Immobilien.

Der Antrag

Die vier Kriterien

Qualifikationen

HORECA, Transport und Immobilien

BravoLisa

Nach der Genehmigung kommt der Papierkram

Sobald die Niederlassungsgenehmigung da ist, stellst du Rechnungen aus, sammelst Belege und reichst Mehrwertsteuer- und Steuererklärungen ein. BravoLisa beginnt mit ein paar Fragen zu deiner Genehmigung und deinen Registrierungen und führt diese Unterlagen dann mit dir – oder ein zugelassener Buchhalter tut es.

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Selbst machen

Lisa bereitet deine Mehrwertsteuererklärung und die Vordrucke 152 und 110 aus deinen Daten vor. Du prüfst und reichst ein.

  • Rechnungen und Belegscan
  • Mehrwertsteuererklärungen
  • Vordrucke 152 und 110, vorausgefüllt
  • Eine Prognose deiner Steuerlast
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Hilfe vom Profi

Ein zugelassener Buchhalter führt deine Bücher und bereitet deine Erklärungen vor, unterschreibt sie und reicht sie ein.

  • Deine Belege für dich erfasst
  • Mehrwertsteuererklärungen eingereicht
  • Vordrucke 152 und 110 unterschrieben und eingereicht
  • Fristen für dich im Blick
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