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Welche Rechtsform für dein Unternehmen in Luxemburg?

Wenn du ein Unternehmen gründest, musst du eine Rechtsform wählen. In Luxemburg sind die vier häufigsten das Einzelunternehmen (entreprise individuelle), die SARL (société à responsabilité limitée), die SARL-S (vereinfachte SARL) und die SA (société anonyme). Deine Wahl bestimmt die Gründungskosten, die steuerliche Behandlung, deine persönliche Haftung und den Verwaltungsaufwand. Die meisten Selbstständigen, die allein starten, beginnen mit einem Einzelunternehmen oder einer SARL-S.

Egal, welche Form du wählst: Du brauchst trotzdem eine Niederlassungsgenehmigung (autorisation d’établissement), wenn deine Tätigkeit eine verlangt.

Form Mindestkapital Notar? Haftung Geeignet für
Einzelunternehmen Keines Nein Persönlich, unbegrenzt Freelancer im Alleingang, kleine Händler
SARL-S (vereinfacht) 1–12 000 € Nein Beschränkt Kleine Unternehmen mit schlankem Start
SARL 12 000 € Ja Beschränkt Etablierte Unternehmen, mehrere Gesellschafter
SA 30 000 € Ja Beschränkt Größere Unternehmen, Kapitalbeschaffung

Einzelunternehmen

Du bist das Unternehmen. Es gibt keine eigene juristische Person.

  • Kapital: keines vorgeschrieben
  • Haftung: unbegrenzt – dein Privatvermögen haftet für die Schulden des Unternehmens
  • Steuern: Gewinne unterliegen der Einkommensteuer natürlicher Personen (IRPP). Keine Körperschaftsteuer, keine Vermögensteuer
  • Registrierung: im RCS nur, wenn deine Tätigkeit gewerblich ist (nicht für freie Berufe). Kein Eintrag im RBE nötig
  • Buchhaltung: ein einfaches Einnahmen-Ausgaben-Journal ist bis 100 000 € Umsatz erlaubt. Darüber doppelte Buchführung
  • Gründung: am günstigsten und schnellsten – Niederlassungsgenehmigung + Anmeldung bei CCSS und AED

Gut für: Freelancer, Berater, kleine Händler, alle, die allein starten und ihren Markt testen.

Schlecht für: Tätigkeiten mit erheblichem finanziellem Risiko (Schäden bei Kunden, große Lagerbestände, öffentliche Bauaufträge). Bei persönlicher Haftung kann dich ein schlechtes Jahr dein Zuhause kosten.

Mehr dazu in unserem ausführlichen Leitfaden zum Einzelunternehmen in Luxemburg.

SARL (société à responsabilité limitée)

Die klassische Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Eine eigene juristische Person.

  • Kapital: mindestens 12 000 €, bei der Gründung voll eingezahlt (in bar oder als Sacheinlage)
  • Haftung: beschränkt auf deine Kapitaleinlage als Gesellschafter. Aber Geschäftsführer (gérants) können persönlich haften für unbezahlte Steuern/MwSt (nach § 103 der Abgabenordnung, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Gesellschaft ihre steuerlichen Pflichten erfüllt) und für unbezahlte CCSS-Beiträge (nach dem Sozialversicherungsgesetzbuch, Code de la sécurité sociale) – zwei getrennte Rechtsgrundlagen
  • Steuern: Körperschaftsteuer (IRC) + Gewerbesteuer (ICC) + Vermögensteuer (IF). Kombinierter effektiver Satz in Luxemburg-Stadt ~24 % für Gewinne über 200 000 € (Sätze 2026)
  • Gesellschafter: 1 (SARL unipersonnelle) bis 100. Natürliche oder juristische Personen
  • Gründung: Notar erforderlich. Übliche Gesamtkosten 1 500–3 000 € (Notar + Veröffentlichung RCS/RESA). Dauer 1–3 Wochen
  • Eintragung in RCS und RBE vorgeschrieben. Jahresabschluss innerhalb von 7 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres hinterlegen

Gut für: etablierte Unternehmen, mehrere Gesellschafter, Tätigkeiten, bei denen Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden und Banken zählt.

SARL-S (vereinfachte SARL)

2017 eingeführt, um die Gründung einer Gesellschaft für kleine Unternehmen günstiger und schneller zu machen.

  • Kapital: 1 € bis 12 000 €, bei der Gründung voll eingezahlt
  • Notar: nicht erforderlich – eine privatschriftliche Urkunde (acte sous seing privé) genügt
  • Gesellschafter: nur natürliche Personen. Höchstens 100, mindestens 1. Du kannst immer nur an EINER SARL-S gleichzeitig beteiligt sein
  • Tätigkeit: Sie muss eine Niederlassungsgenehmigung erfordern (Handel, Handwerk, HORECA, Transport usw.). Reine freie Berufe (Rechtsanwalt, Arzt, Architekt) können keine SARL-S nutzen
  • 5-%-Rücklageregel: Jedes Jahr fließen 5 % des Nettogewinns in eine gesetzliche Rücklage, bis Kapital + Rücklage 12 000 € erreichen. Ohne zeitliche Begrenzung
  • Steuern: wie bei der klassischen SARL (IRC + ICC + IF)
  • Haftung: wie bei der SARL – beschränkt für die Gesellschafter, persönlich für die Geschäftsführer bei Steuer- und CCSS-Schulden
  • Gründung: ~200–500 €. Dauer 1–2 Wochen

Gut für: Erstgründer, kleine Unternehmen, Handwerker, Einzelhändler. Ein schlanker Weg zur beschränkten Haftung ohne Notarrechnung.

Mehr dazu in unserem ausführlichen Leitfaden zur SARL-S in Luxemburg.

SA (société anonyme)

Die Rechtsform für „große Unternehmen“. Von Selbstständigen, die allein arbeiten, selten genutzt.

  • Kapital: mindestens 30 000 €, davon 25 % bei der Gründung eingezahlt
  • Notar: erforderlich
  • Aktionäre: 1 oder mehr (natürliche oder juristische Personen)
  • Leitung: monistisch (mindestens 3 Verwaltungsratsmitglieder, oder 1 bei nur einem Aktionär) oder dualistisch (Vorstand + Aufsichtsrat)
  • Steuern: wie bei der SARL

Gut für: größere Unternehmen, Unternehmen, die Eigenkapital aufnehmen, Holdingstrukturen.

Welche Form solltest du wählen?

Drei Fragen, die du dir stellen solltest:

1. Wie hoch ist mein finanzielles Risiko?
Beratung im Alleingang mit geringem Risiko → das Einzelunternehmen reicht. Du baust etwas mit Lagerbestand, Personal oder erheblichem Risiko gegenüber Kunden auf → SARL-S oder SARL als Schutz durch beschränkte Haftung.

2. Wie viel kann ich in die Gründung investieren?
Die SARL-S ist die günstigste Gesellschaftsform (~200–500 €). Die klassische SARL braucht einen Notar und 12 000 € eingezahltes Kapital. Das Einzelunternehmen kostet fast nichts.

3. Was ist meine Tätigkeit?
Freie Berufe (Rechtsanwalt, Arzt, Architekt, IT-Berater ohne gewerbliche Genehmigung) können keine SARL-S nutzen. Ihnen bleiben das Einzelunternehmen oder die klassische SARL.

Praxistipp: Viele Freelancer, die allein arbeiten, starten mit einem Einzelunternehmen und wechseln dann zu einer SARL-S oder SARL, sobald sich die Einnahmen stabilisiert haben und sie ihr Privatvermögen schützen wollen. Du kannst die Form später ändern – das ist keine Einbahnstraße.

Die Niederlassungsgenehmigung ist unabhängig von der Rechtsform. Einzelunternehmen, SARL, SARL-S oder SA – wenn deine Tätigkeit eine Genehmigung braucht (Handel, Handwerk, HORECA usw.), brauchst du sie trotzdem. Die Rechtsform ersetzt die Genehmigung nicht. Lies dazu unseren Artikel über die 4 Voraussetzungen für die Niederlassungsgenehmigung.

Kurzübersicht

Frage Antwort
Günstigste Form für die Gründung? Einzelunternehmen (fast kostenlos) – oder SARL-S (~200–500 €), wenn du beschränkte Haftung brauchst
Formen mit beschränkter Haftung? SARL-S, SARL, SA
Formen ohne Notar? Einzelunternehmen, SARL-S
Können freie Berufe eine SARL-S nutzen? Nein – nur genehmigungspflichtige Tätigkeiten
Kann ich an mehreren SARL-S beteiligt sein? Nein – eine pro Person
Zahle ich als Einzelunternehmer Körperschaftsteuer? Nein – nur Einkommensteuer
Brauche ich unabhängig von der Form eine Niederlassungsgenehmigung? Ja, wenn deine Tätigkeit eine verlangt

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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche, rechtliche oder buchhalterische Beratung dar. Jede Situation ist anders – wende dich für eine auf dich zugeschnittene Beratung an eine qualifizierte Fachperson (Steuer- und Wirtschaftsberater, Buchhalter oder Rechtsanwalt). BravoLisa übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Informationen getroffen werden.

Legilux — Loi modifiée du 10 août 1915 sur les sociétés commerciales, Legilux — Loi du 23 juillet 2016 (société à responsabilité limitée simplifiée), Guichet LU — Constitution d'une société, Legilux — Loi du 27 mai 2016 portant réforme du régime de publication légale relatif aux sociétés et associations, Guichet LU — Publication et publicité des dépôts au RCS.

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